Betriebssanitäter aus Berlin nach den geltenden DGUV und BGG Bestimmungen.

Sie suchen Betriebssanitäter aus Berlin für Ihr Bauvorhaben oder Ihre Betriebsstätte? Sie benötigen einen betrieblichen Sanitätsdienst? Wir stellen Ihnen professionelles und zertifiziertes Personal nach den geltenden DGUV-Richtlinien und dem BGG Standard für Ihre Absicherungen zur Verfügung.

Des weiteren können wir Ihnen dual ausgebildete Kräfte für besondere Anforderungen stellen. Sie erfüllen nicht nur die ordnungsgemäßen Maßgaben, sondern als Rettungssanitäter oder Rettungsassistent im aktiven Dienst tätig.

Gesetzliche Regelungen zum Betriebssanitäter in Berlin

Die erweiterte Erste Hilfe die der Betriebssanitäter leistet, ist bei betrieblichen Unfällen sehr wichtig. Hierbei ist es egal wo der Unfall passiert ist. Der Gesetzgeber und die deutsche gesetzliche Unfallversicherung legt hierfür Normen und Regelungen fest. Wenn man diese Regelungen als Arbeitgeber oder Auftraggeber missachtet, drohen hohe Strafen.

Wenn Unfälle auf Baustellen oder im Betriebsablauf nicht erfasst werden, kann auch die Zahlungsverpflichtung der Berufsgenossenschaften erlöschen. Unsere Mitarbeiter sind für Sie da und helfen Ihnen bei der Umsetzung aller entscheidenden Maßnahmen.

Betriebssanitäter für Bauvorhaben

Wir konnten viele Erfahrungswerte mit verschiedenen Kunden in der Baubranche sammeln. Sowie verschiedene Fertigungsstätten und Industrieunternehmen im ganzen Bundesgebiet durch unsere Betriebssanitäter absichern.

Wir helfen Ihnen gern unter anderem bei folgenden Punkten.

  1. Vor Ort Begehung
  2. Objektanalyse
  3. Konzepterstellung
  4. Aufbau Baucontainer für Betriebssanitäter
  5. Ersteinrichtung des Container
  6. Tips und Hilfestellungen
  7. Dauerhafte Bereitstellung von professionellen medizinischem Bedarf
  8. Unterstützung Meldewesen für BG
Betriebsunfälle 2015
Arbeitsunfälle 2016
Betriebsunfälle 2017
Arbeitsunfälle 2018

Die DGUV Vorschriften im Überblick

Das siebte Buch Sozialgesetzbuch ermächtigt die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Nach § 15 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII sollen diese Unfallverhütungsvorschriften auch Maßnahmen des Unternehmers zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe beinhalten.

Seit 2014 wird die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sukzessive in Kraft gesetzt. Sie löst die gleichnamige bisherige berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 von 2009 und die Vorschrift der Unfallkassen GUV-V A 1 von 2004 ab. Die DGUV Vorschrift 1 vereinigt die Regelungen zu Betriebssanitätern in ihrem § 27. Dort erwähnt sind eindeutige Regelungen für den Unternehmer.

Mindestens ein Betriebssanitäter aus Berlin oder einem anderen Bundesland ist erforderlich in
Betriebsstätten mit:

  • bei mehr als 1500 anwesenden beschäftigten Versicherten,

  • zudem bei mehr als 250 anwesenden beschäftigten Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,

  • mehr als 100 anwesenden beschäftigten Versicherten auf Baustellen,

  • mit einzubeziehen sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens.

Verpflichtungen des Auftraggebers bezüglich des Betriebssanitätsdienst

Der Unternehmer verpflichtet sich Fachkräfte einzusetzen. Jene müssen von einer von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigten Stelle ausgebildet worden sein (BGG). Sie müssen daher an einer entsprechenden Grundausbildung und Aufbaulehrgang teilgenommen haben. Das Nähere regelt der DGUV-Grundsatz 304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ von 2011. Der Betriebssanitäter Berlin gem. DGUV-Grundsatz regelt also kurzgesagt die gesetzlichen Regelungen zur Ausbildung. Sowie den Einsatz und kümmert sich um die normgemäße Erfüllung des betrieblichen Sanitätsdienst. Ausschließlich zertifizierte Unternehmen dürfen ausbilden und auch nur solche Zertifizierungen werden anerkannt.

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Betriebsunfälle täglich deutschlandweit
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Arbeitsunfälle pro Jahr

Der Betriebssanitäter BGG 949-Standard ist auch für das Umland jederzeit möglich

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze „Aus- und Fortbildung“ für den betrieblichen Sanitätsdienst legt fest, wie die Ausbildung erfolgen muss um die BGG 949-Richtlinien vollständig zu erfüllen.

Betriebssanitäter bei der Arbeit in Berlin

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